| Online an den Pranger stellen |
| Geschrieben von Inca Vogt | |||||
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Im Mittelalter gab es den menschenverachtenden Pranger, der angebliche Gesetzesbrechern Schimpf, Schande und das gesellschaftliche Aus brachte. Örtlich begrenzt auf die Stadt, den Ort, das Gebiet, in dem Tratsch und Weitersagen noch auf fruchtbaren Boden fielen. Heute gibt es das Internet, in dem Menschen, Firmen, Institutionen zu Recht oder Unrecht an den öffentlichen Pranger geschlagen werden. Mit weltweiter Verbreitung, auf alle Zeiten. Und mit verheerenden Folgen für Betroffene.
Mord wegen Online-Eintrag im Sexualstraftäter-Register
In Kalifornien ist erstmals ein Sexualstraftäter von einem Mitbürger ermordet worden, nachdem dieser in einer öffentlich zugänglichen Online-Sexualstraftäter-Datenbank Name und Wohnort des verurteilten Vergewaltigers herausgefunden hatte. Wie die Los Angeles Times gestern, Montag, berichtete, ging der mutmaßliche Täter davon aus, dass es sich bei dem 67-jährigen Opfer um einen Kinderschänder handele. Dem so genannten "Megan's Law" zufolge, das Kinder vor Angriffen auf Leib und Leben schützen soll, müssen sich verurteilte Sexualtäter in Kalifornien innerhalb von fünf Tagen bei den lokalen Polizeibehörden melden, wenn sie sich in einer Gemeinde niederlassen wollen. Die Adressdaten werden dann in einen Datensatz übernommen, der neben einem digitalen Lichtbild auch Informationen zu den begangenen Straftaten beinhaltet. Besorgte Bürger können diese Daten im Internet jederzeit einsehen und sich in digitalen Karten anzeigen lassen, ob ein verurteilter Straftäter in ihrer Nähe wohnt. "Derartige öffentlich zugängliche Sexualstraftäter-Datenbanken im Internet sind eine große Gefahr", meint Hans Zeger, Obmann des Vereins für Datenschutz Arge Daten http://www2.argedaten.at. "Solche Listen sind nicht unbedingt menschenrechtskonform", ergänzt Zeger und vergleicht sie mit der mittelalterlichen Methode, Straftäter an den Pranger zu stellen. "Der Sozialtod in der Öffentlichkeit kann sehr unangenehm sein", erläutert er weiter. Schließlich sei man durch die Veröffentlichung begangener Straftaten dem Spott der gesamten Umgebung ausgesetzt. Auch das Argument der Befürworter, dass derartige Datenbänke zur Beruhigung der Bürger beitragen würden, sei für ihn nicht wirklich nachvollziehbar. "Ich erwarte mir von der öffentlichen Sicherheit keine Beruhigungs-Placebos, sondern mehr Sicherheit", stellt Zeger abschließend fest. Der selbst wegen Gewalttätigkeiten vorbestrafte 29-jährige Mordverdächtige hat angeblich seine Nachbarn zwei Tage vor der Tat darüber informiert, dass er das spätere Opfer als Kinderschänder identifiziert habe. Nachdem die Polizei den 67-Jährigen erstochen in seinem Wohnwagen aufgefunden hatte, erzählten sie den Beamten von den geäußerten Vorwürfen. "Er hatte es aus dem Internet", zitiert die Los Angeles Times einen Anwohner. "Er sagte, der dürfe hier nicht sein."Tatsache ist jedoch, dass der 67-Jährige nie wegen Straftaten gegenüber Kindern auffällig geworden war. Zwar wurde das spätere Opfer wegen anderer ernsthafter Vergehen verurteilt, aber keine stand im Zusammenhang mit Minderjährigen. Ein Vermerk in der Online-Datenbank, der ihm "Oralverkehr mit einer Person unter 14 Jahren oder mit Gewalt" vorwarf, dürfte dafür verantwortlich sein, dass der mutmaßliche Mörder als Bedrohung für sein eigenes Kind betrachtet hat. Einer LA-Times-Reporterin gestand der Mordverdächtige, er habe nur seinen Sohn schützen wollen, der schon einmal sexuell belästigt worden sei. In Kalifornien ist es seit dem Jahr 2004 erlaubt, persönliche Informationen über verurteilte Sexualstraftäter im Internet zu veröffentlichen.
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