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Mitarbeiterüberwachung wie zu Stasizeiten
Geschrieben von Inca Vogt   
Private Gespräche, Pausentalks mit der Kollegin, private Urlaube und Geldausgaben - nichts blieb den Überwachern verborgen. Und zu guter Letzt gab es auch Auswertungen und Berichte an die Auftraggeber. Ganz so, wie man es von Privatermittlern, vom FBI oder anderen Überwachungsaktionen kennt. Nur dass es hier um Mitarbeiter ging. Um die Mitarbeiter von Lidl.  
Lidl gerät massiv in die Kritik (Foto: pixelio.de, Fionn Große)

Die deutsche Discount-Kette Lidl http://www.lidl.de hat offenbar monatelang die eigenen Filialmitarbeiter systematisch bespitzeln lassen und intimste Details aus deren Privatleben protokolliert. Wie stern.de aktuell berichtet, ließ der Lebensmitteldiscounter 2007 vor allem Beschäftigte in Niedersachsen bespitzeln sowie Mitarbeiter aus Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein vereinzelt abhören.

Dem Bericht nach existieren mehrere Hundert Seiten interner Lidl-Protokolle, in denen jeweils mit Tag und Uhrzeit notiert ist, wann und wie häufig Mitarbeiter zum Beispiel auf die Toilette gingen, wer mit wem möglicherweise eine Liaison hat und wer nach Ansicht der Überwacher unfähig ist oder einfach nur "introvertiert und naiv wirkt".


"Für die Überwachung von Mitarbeitern gibt es nach den arbeits- und verfassungsrechtlichen Regelungen sehr restriktive Voraussetzungen, die eine Verhaltensüberwachung ausnahmsweise nur im konkreten Verdachtsfall ermöglichen. Eine allgemein pauschal durchgeführte und nicht zeitlich sowie inhaltlich befristete Ausspähung einer Vielzahl von Mitarbeitern ist rechtlich unzulässig. Der beschriebene Fall scheint eine weitergehende Dimension aufzuweisen, da hierbei die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten und verfassungsrechtlich verankerten Persönlichkeitsrechte offenbar in erheblichem Maß beeinträchtigt wurden", sagt Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozius der Kanzlei Brüggehagen+Kramer http://www.diearbeitsrechtler.de. Im vorliegenden Überwachungsfall geht der Experte davon aus, dass datenschutzrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden dürften.

Ersten Erkenntnissen zufolge hat die Video- und Tonüberwachung immer nach dem gleichen Muster funktioniert. Auf Anweisung installierten von Lidl beauftragte Detektive in den zu überwachenden Filialen meist zwischen fünf und zehn Miniaturkameras. Als Begründung für diese Maßnahmen wurde den Filialleitern erklärt, dass diese nötig seien, um Ladendieben auf die Spur zu kommen. Angesichts der Aufdeckungen zeigen sich sowohl die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte entsetzt und üben heftige Kritik an der Handelskette. Zwar sei man schon einiges von Lidl gewohnt, dennoch habe man von einem solchen Ausmaß noch nie etwas gehört, heißt es seitens der Gewerkschaft. Arbeitsrechtler bewerten die Protokolle als "in höchstem Maße skandalös".

Experten dazu: Es geht bei der Überwachung nicht um Arbeits-, sondern vielmehr um systematisch durchgeführte Verhaltenskontrolle, die einen Verstoß gegen Artikel zwei des Grundgesetzes darstellt. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre somit nicht länger unter Schutz gestellt, heißt es. Der zur Schwarz-Unternehmensgruppe gehörende Konzern verneint die Existenz der Protokolle nicht. Vielmehr bemüht sich Lidl zu erklären, dass diese "nicht der Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eventuellen Fehlverhaltens dienen". Von den Protokollen die Privatsphäre betreffend, distanziert sich das Unternehmen im Nachhinein und verweist darauf, dass "Hinweise und Beobachtungen weder im Umgangston noch in der Diktion unserem Verständnis vom Umgang miteinander entsprechen".

In England werden Mitarbeiter flächendeckend beobachtet

Am Arbeitsplatz ist Vorsicht im Umgang mit dem Internet geboten (Foto: pixelio.de, Johannes Kohl)

Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren bereits regelmäßig die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers http://www.pwc.com, die diese im Auftrag des Department for Business, Enterprise & Regulatory Reform in Großbritannien durchgeführt hat.

Laut dem vorgelegten Bericht setzen zudem 81 Prozent der analysierten britischen Betriebe Firewall-Programme ein, um ihren Angestellten den Zugriff zu bestimmten Webseiten zu blockieren. Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei vor allem ein generell gesteigertes Gefahrenbewusstsein in den Reihen der Wirtschaftsunternehmen. Diese würden zunehmend versuchen ihre Mitarbeiter in punkto Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen zu drillen. Einerseits wolle man so versuchen, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits sei man aber auch um das eigene Image besorgt. Denn im Internet - speziell auf Community-Seiten wie Facebook, MySpace und Bebo - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht.

In Deutschland unmöglich? Falsch!


"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de, im Gespräch mit pressetext. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. "Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig ist, kann ein Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten", stellt Eckert fest. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Onlineaktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren. "In der Praxis sind generelle Surfverbote eher die Ausnahme als die Regel", ergänzt Eckert. Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen", betont Eckert.

Den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung zufolge unterhalten 68 Prozent aller britischen Unternehmen eigene Informationssicherheitsrichtlinien. Dieser Wert hat sich in den vergangenen acht Jahren vervierfacht. Vor allem in größeren Betrieben sind demnach strenge Sicherheitskontrollen bereits gang und gäbe. Nur zwölf Prozent gaben in diesem Bereich an, keine klar definierten Vorgaben für den Umgang mit dem Internet zur Verfügung zu haben. Auch die Verwendung von multifaktoriellen Authentifizierungssystemen hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, rund 53 Prozent der großen Unternehmen gaben an, derartige Systeme zu verwenden.

Obwohl das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter in Großbritannien nicht allzu groß zu sein scheint, erlauben immerhin 54 Prozent der britischen Unternehmen ihren Mitarbeitern den Fernzugriff auf das Firmensystem. Im Vergleich zu 2006 entspricht dies einem Anstieg um 18 Prozent. In rund zwei Drittel dieser Fälle werden allerdings zusätzliche Authentifizierungskontrollen angewandt, um unerlaubte Zugriffe zu verhindern. Nach Angaben von PricewaterhouseCoopers, wurde eine ähnliche Untersuchung für Deutschland noch nicht durchgeführt. Heißt das, "noch nicht"? Oder ist es nur noch nicht bekannt? Vorsicht scheint mehr als geboten.

 

 
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