| Steuersünder und Bankenpflichten |
| Geschrieben von Redaktion | |||||
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Kaum ein Thema erregt derzeit mehr die Gemüter, als der Kauf von geklauten Bankendaten. Neben der Frage, handelt es sich um Hehlerei oder ist der Kauf solcher Daten erlaubtes Mittel zum Zweck der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, gibt es einen weiteren Aspekt: Müssen Banken Datendiebstahl sofort ihren Kunden mitteilen, damit noch eine Selbstanzeige beim Fiskus möglich ist? Ein Thema, das derzeit eine Prozesswelle nach sich ziehen könnte...
Bank zu Zahlung von 7,3 Millionen Euro Entschädigung verurteilt
Licht ins Dunkel bringt eine aktuelle Gerichtsentscheidung des fürstlichen Landgerichts in Liechtenstein. Mit einem brisanten Urteil geben sie Steuersündern bedingt Rückendeckung. Die ehemalige Treuhand-Tochter der LGT, die Fiduco Treuhand, muss 7,3 Mio. Euro Entschädigung zahlen - an einen deutschen Steuerbetrüger. Während sich die Debatte um die Daten-CD aus der Schweiz ausweitet und Deutschland mehrere ähnliche Angebote erhalten hat, droht nun eine Prozessflut von aufgeflogenen Steuersündern.Beihilfe zur Steuerhinterziehung "Liechtensteiner und Schweizer Banken haben Anleger und Kunden nicht direkt zur Steuerhinterziehung aufgefordert. Es geht aber eindeutig um Beihilfe", meint Werner Rügemer, Vorsitzender der Business Crime Control http://www.wirtschaftsverbrechen.de.
Möglichkeiten zur Geldanlage, die in der Schweiz oder in Liechtenstein existieren, gebe es auch anderswo. Es sei aber nur ein Grund dafür ausschlaggebend, weshalb sich viele vermögende Anleger für die beiden Länder entscheiden.
Eine Reihe von Steuerhinterziehern, die im Zuge des Skandals ebenfalls enttarnt wurden, hatte Klagen gegen die Bank erwogen. Dem nun gesprochenen Urteil könnten daher weitere Prozesse folgen.
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